Energieplanung

Energierichtplan Oberkirch

Die Gemeinde Oberkirch startete 2021 mit der Revision der Ortsplanungsrevision. In diesem Rahmen erarbeitet e4plus einen kommunalen Energierichtplan. Das koordinierte Vorgehen der Orts- und Energieplanung ermöglichte es, durch die politische Verankerung von Massnahmen die Erreichung der Energie- und Klimaziele zu unterstützen.

Energie- und Klimabilanzierung mit regionalem Energie- und Klimaleitbild

2021 hat e4plus eine Energie- und Klimabilanz über den Perimeter des regionalen Entwicklungsträgers Sursee-Mittelland erstellt. Darauf basierend wurde ein Energie- und Klimaleitbild mit Absenk- und Zielpfaden definiert sowie eine Ideensammlung an Massnahmen (Werkzeugkasten) zusammengestellt (Link zum Projekt).

Energierichtplan

Die Daten der Energie- und Klimabilanzierung dienten als Basis für die Energieplanung und wurden vertieft analysiert. Über das Geoportal von e4plus wurde die gemeinsame Bearbeitung der Daten mit der Gemeinde abgewickelt.

Mit den bereinigten Daten wurden der Wärmebedarf, Entwicklungsprognosen für 2035/2050 sowie die im Gebiet der Gemeinde vorhandenen Energiepotenziale wie industrielle Wärme und die Möglichkeiten zur Nutzung von Umweltwärme ermittelt. Die Ergebnisse wurden als Karten zur Verfügung gestellt. Darin sind pro Gebäude der Wärmebedarf sowie der Energieträger der Heizung dargestellt. Aufgrund des Wärmbedarfs, der Potenziale und den gemäss Ortsplanung geplanten Entwicklungsgebieten konnten räumliche verortete Massnahmen erarbeitet werden.

Massnahmenblätter

Die einzelnen Massnahmen wurden weiterführend beschrieben sowie um weitere räumliche Sondermassnahmen und Daueraufgaben erweitert.

Mit den Karten und den Massnahmenblättern erhielt die Gemeinde ein Instrument, eine erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung umzusetzen und Vorgaben in die laufende Revision der Ortsplanung einzubetten, womit die Ziele auf kommunaler Ebene politisch verankert werden konnten.

Integration in die Ortsplanungsrevision

Die Erarbeitung der Energieplanung erfolgt in Abstimmung mit der Ortsplanung. Dabei sind beabsichtigte Festlegungen aus der Ortsplanung (Siedlungsentwicklung nach innen mit Entwicklungsgebieten, Aufzonungsgebiete etc.) in die räumliche Energieplanung einbezogen und energetische Vorgaben für das BZR/BZO empfohlen worden. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Energierichtplans erfolgt in Abstimmung mit den Gremien der Gemeinde sowie mit dem Ortsplaner.

Unsere Leistungen

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat e4plus basierend auf der vorhandenen Datengrundlage weiterführende Analysen durchgeführt, Potenziale lokalisiert, Prognosen erstellt und räumliche Massnahmen definiert. e4plus war überdies federführend bei der Abstimmung der Resultate aus der Energieplanung sowie der laufenden Ortsplanungsrevision. Damit wird die Umsetzung von Energievorgaben sichergestellt und die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorangetrieben.